Mietkaution: Was Sie wirklich wissen müssen über Sicherheitsleistungen
Die Mietkaution, eine Sicherheitsleistung, die Mieter beim Einzug an den Vermieter zahlen, um Schäden oder ausstehende Mieten abzusichern. Auch als Kaution bekannt, ist sie kein Geschenk an den Vermieter – sondern ein rechtlich geregelter Teil des Mietvertrags. Viele Mieter glauben, sie müssten die Kaution sofort zahlen, ohne Fragen zu stellen. Das ist falsch. In Österreich gilt: Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Und sie muss auf einem separaten Sparkonto liegen, das nur Ihnen gehört – nicht dem Vermieter.
Was viele nicht wissen: Der Vermieter darf die Kaution nicht einfach einbehalten, wenn er meint, die Wohnung sei nicht sauber genug. Er muss nachweisen, was kaputt ist, wie viel es kostet, und wie viel davon wirklich auf Sie entfällt. Ein abgenutzter Teppich? Kein Grund zur Einbehaltung. Ein kaputter Türgriff? Dann schon. Und wenn Sie ausziehen, muss er Ihnen die Kaution innerhalb von drei Monaten zurückerstatten – mit Zinsen. Keine Ausreden mit "wir warten auf die Abrechnung" oder "die Handwerker sind noch nicht da".
Ein Mietvertrag, der die Kaution regelt, muss klar und schriftlich festgehalten sein. Auch bekannt als Wohnungsvertrag, ist er Ihr wichtigstes Dokument. Wenn dort steht, Sie müssten die Wohnung "wie neu" zurückgeben, ist das unwirksam. Der Gesetzgeber sagt: Nur Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, sind Ihre Verantwortung. Und wenn der Vermieter Ihnen beim Einzug eine renovierte Wohnung übergibt, hat er auch die Pflicht, Ihnen später die Kosten dafür zu erstatten – sonst dürfen Sie nicht renovieren.
Die Kaution Rückzahlung, der Prozess, bei dem Mieter ihr Geld nach dem Auszug zurückbekommen, ist oft der schwierigste Teil. Viele Vermieter nutzen Unsicherheit aus. Aber Sie haben Rechte. Machen Sie Fotos beim Einzug. Notieren Sie jeden Kratzer, jeden Fleck. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie zustimmen. Und wenn Sie ausziehen, fordern Sie eine schriftliche Abnahme. Kein Mündlichkeitsabkommen. Kein "haben wir doch gesehen". Nur schriftlich zählt.
Und was ist mit Mietschulden, ausstehende Mieten oder Nebenkosten, die der Vermieter aus der Kaution decken darf? Sie dürfen nur dann abgezogen werden, wenn sie wirklich anfallen und nachgewiesen sind. Keine Schätzung. Kein "ich denke, das war so viel". Rechnungen. Belege. Datum. Unterschrift. Alles muss nachvollziehbar sein. Und wenn Sie mehr bezahlt haben, als nötig – bekommen Sie den Rest zurück. Punkt.
Immer wieder tauchen Fragen auf: Darf der Vermieter die Kaution in Bar verlangen? Nein. Darf er sie mit Zinsen verzinsen? Ja, aber nur, wenn er sie auf einem Sparkonto anlegt. Darf er sie für Reparaturen nutzen, die er selbst gemacht hat? Nur, wenn er den Preis belegen kann – und nur für Schäden, die Sie verursacht haben. Alles andere ist unrechtmäßig.
Die Themen, die hier gesammelt sind, zeigen genau das: Wie Mieter ihre Rechte kennen, wie sie sich schützen, und wie sie vermeiden, dass sie für Dinge zahlen, die nicht ihre Schuld sind. Von der richtigen Abnahme bis zur korrekten Abrechnung – hier finden Sie klare, praktische Beispiele aus echten Fällen. Kein Theoriegetue. Nur das, was wirklich zählt, wenn es um Ihr Geld geht.