Schadensgutachten nach Sturm und Wasser: Was Ihre Versicherung wirklich deckt und wie Sie Beweise sichern

Schadensgutachten nach Sturm und Wasser: Was Ihre Versicherung wirklich deckt und wie Sie Beweise sichern

Ein Sturm fegt über das Dach, Wasser läuft von der Decke - plötzlich ist das Haus beschädigt. Was nun? Die Versicherung zahlt nicht einfach so. Sie braucht ein Schadensgutachten, um zu entscheiden, ob und wie viel sie ersetzt. Viele Versicherungsnehmer denken, dass ein Sturm oder ein Leck automatisch versichert ist. Doch das ist ein Irrtum. Die Wahrheit ist: Wer keine Beweise hat, hat keinen Anspruch. Und wer den Gutachter falsch behandelt, riskiert eine Ablehnung.

Was ist ein Schadensgutachten wirklich?

Ein Schadensgutachten ist kein einfacher Bericht. Es ist ein rechtlich bindendes Dokument, das von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt wird. Der Gutachter untersucht nicht nur, was kaputt ist - er prüft, warum es kaputt ist. Hat der Sturm das Dach abgedeckt? Oder war das Dach schon vorher undicht? Hat das Rohr geplatzt? Oder ist das Wasser nur von oben hereingelaufen, weil die Dachrinne verstopft war?

Die Versicherung beauftragt den Gutachter nicht aus Freundlichkeit. Sie will vermeiden, für Schäden zu zahlen, die sie nicht deckt. Deshalb geht es nicht um Schadensersatz, sondern um Ursachenzuordnung. Der Gutachter arbeitet wie ein Detektiv: Er sammelt Fotos, nimmt Messungen vor, prüft Baumaterialien und prüft Wetterdaten. Nur wenn er die Ursache eindeutig bestimmen kann, entscheidet die Versicherung.

Sturmschäden: Nur bei Windstärke 8 und mehr

Nicht jeder Windstoß ist versichert. In Deutschland gilt: Nur wenn die Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h erreicht - also Windstärke 8 -, wird ein Schaden als Sturmschaden anerkannt. Das steht in fast allen Wohngebäudeversicherungen. Aber das ist nur die erste Hürde.

Der Sturm muss die letzte und direkte Ursache sein. Wenn ein Dachziegel schon locker war und der Sturm ihn nur noch heruntergeholt hat, zahlt die Versicherung nicht. Denn dann ist es kein Sturmschaden, sondern ein Mangel an Wartung. Ein Gerichtsurteil aus Bayern zeigt das klar: Ein Haus hatte ein undichtes Dach, weil die Dachloggia falsch verkleidet war. Ein Sturm hat nur Regenwasser hereingelassen - aber das Wasser kam nicht vom Himmel, sondern von der fehlerhaften Konstruktion. Die Versicherung lehnte ab. Der Schaden war nicht sturmbedingt, sondern bautechnisch.

Das bedeutet: Wenn Sie nach einem Sturm Schäden feststellen, fragen Sie sich: Wäre das passiert, wenn der Sturm nicht gewesen wäre? Wenn die Antwort „ja“ lautet, ist die Versicherung nicht verpflichtet.

Wasserschäden: Leitungswasser ja - Feuchtigkeit nein

Wohngebäudeversicherungen decken Schäden durch Leitungswasser - also wenn ein Rohr platzt, ein Waschmaschinenanschluss undicht ist oder eine Heizung austritt. Aber sie decken nicht Schäden durch Feuchtigkeit aus anderen Quellen. Das ist ein wichtiger Unterschied.

Beispiel: Nach einem starken Regen dringt Wasser in den Keller ein. Die Versicherung lehnt ab. Warum? Weil das Wasser nicht aus einem Rohr kam, sondern von außen durch undichte Wände oder einen fehlerhaften Fundamentabdichtung. Das ist kein Leitungswasserschaden, sondern ein Baumangel. Und solche Schäden fallen unter die Pflicht zur Instandhaltung - die der Versicherungsnehmer tragen muss.

Ein weiterer Fall: Ein Dachboden ist feucht. Die Versicherung vermutet einen Rohrbruch. Der Gutachter findet aber heraus: Die Lüftung funktioniert nicht. Die Feuchtigkeit stammt aus der Luft, nicht aus einem Rohr. Auch hier: keine Versicherungsleistung. Die Versicherung zahlt nur, wenn die Ursache klar auf ein versichertes Ereignis zurückzuführen ist.

Eine Beweiswand mit Fotos, Wetterdaten und thermografischen Aufnahmen zur Ursachenanalyse eines Schadens.

Beweise sammeln - bevor Sie etwas reparieren

Das Wichtigste, was Sie tun können: Fotografieren Sie alles. Vor jeder Reparatur. Vor jedem Abtransport. Vor jedem Wegwerfen.

Ein Gutachter braucht sichtbare Beweise. Ein kaputter Boden? Fotos von oben, von unten, von der Seite. Ein feuchter Putz? Fotos mit Maßstab, damit man die Fläche abschätzen kann. Ein beschädigtes Dach? Fotos vom Boden, aus dem Garten, mit dem Handy von oben - wenn möglich. Und halten Sie alle Datum und Uhrzeit fest. Ein Foto ohne Datum ist ein leeres Blatt Papier.

Speichern Sie auch alle Dokumente: Wetterberichte vom Tag des Schadens, Mitteilungen der Gemeinde über Unwetterwarnungen, sogar Nachrichtenartikel über das Unwetter. Ein Gutachter kann das nutzen, um den Zusammenhang zwischen Sturm und Schaden zu beweisen.

Und vergessen Sie nicht: Reden Sie nicht mit der Versicherung, bevor Sie einen Gutachter haben. Was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Sagen Sie nicht: „Ich denke, es war der Sturm.“ Sagen Sie: „Ich melde den Schaden.“ Punkt.

Der Gutachter kommt - was passiert dann?

Der Gutachter kommt nicht, um Ihnen zu helfen. Er kommt, um die Versicherung zu schützen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie ihn nicht behindern. Lassen Sie ihn alles sehen. Zeigen Sie ihm alle Schäden - auch die, die Sie nicht verstehen. Er wird sie notieren.

Er wird:

  • Den Schadensort mit dem Auge und mit Messgeräten prüfen (Feuchtigkeitsmesser, Thermografie, Luftdruckmessung)
  • Die Bauweise des Gebäudes analysieren (Dachaufbau, Dämmung, Abdichtung)
  • Wetterdaten abfragen (ob es am Tag des Schadens Windstärke 8 gab)
  • Die Schadensursache in einem Bericht festhalten
  • Reparaturkosten schätzen - nicht die Kosten, die Sie wollen, sondern die, die ein Fachbetrieb tatsächlich verlangt

Er wird nicht sagen: „Das ist Ihre Versicherung.“ Er wird sagen: „Der Schaden ist durch einen Sturm verursacht.“ Oder: „Der Schaden ist durch mangelnde Wartung entstanden.“ Ihre Reaktion darauf? Sie sagen nichts. Sie hören zu. Sie nehmen Notizen. Und wenn Sie unsicher sind: Holen Sie sich einen eigenen Gutachter.

Was, wenn die Versicherung einen Gutachter schickt - und er sagt „nicht versichert“?

Dann haben Sie zwei Möglichkeiten.

Erste: Akzeptieren Sie es. Wenn der Schaden wirklich auf Baumängel zurückgeht, ist die Versicherung nicht verpflichtet. Dann müssen Sie selbst zahlen - oder reparieren lassen, wenn Sie die Kosten tragen können.

Zweite: Sie holen sich einen eigenen Gutachter. Ja, das kostet Geld - aber es lohnt sich. Ein unabhängiger Sachverständiger kann ein anderes Gutachten erstellen. Und wenn die beiden Gutachten sich widersprechen, entscheidet oft ein Dritter - ein sogenannter Schiedsgutachter. Das ist teuer, aber es ist Ihr Recht.

Ein Fall aus Salzburg: Ein Hausbesitzer hatte nach einem Sturm Feuchtigkeit im Dachgeschoss. Die Versicherung sagte: „Kein Sturmschaden, nur Feuchtigkeit durch fehlende Lüftung.“ Der Eigentümer holte einen eigenen Gutachter. Dieser fand: Die Dachrinne war verstopft, das Wasser lief zurück und drang durch die Dachdeckung ein. Und das war eindeutig eine Folge des Sturms. Die Versicherung zahlte - nach einem langen Prozess.

Ein Hausbesitzer beobachtet einen Gutachter, während ein Vergleich von Leitungswasser- und Außenwasserschäden sichtbar ist.

Was Sie in Ihrer Versicherung prüfen müssen

Nicht jede Versicherung deckt das Gleiche. Prüfen Sie Ihren Vertrag - jetzt, nicht nach dem Schaden.

  • Wird Windstärke 8 explizit genannt? Oder steht nur „Sturm“? Dann könnte es ein Problem geben.
  • Wird Leitungswasser abgedeckt? Oder nur „plötzliche und unvorhergesehene“ Lecks? Dann könnte ein alter Wasserhahn nicht mitversichert sein.
  • Gibt es eine Ausschlussklausel für „Bau- oder Konstruktionsmängel“? Fast alle haben das. Aber Sie müssen es wissen.
  • Wird eine Schadensmeldung innerhalb von 7 Tagen verlangt? Dann schreiben Sie eine E-Mail am Tag nach dem Unwetter - mit Datum und Uhrzeit.

Ein guter Tipp: Machen Sie ein PDF aus Ihrem Versicherungsvertrag. Markieren Sie die relevanten Abschnitte. Legen Sie es bei den Fotos ab. Wenn alles schiefgeht, haben Sie dann etwas, das Sie zeigen können.

Wie Sie Schäden vermeiden - und später nicht zahlen müssen

Die beste Versicherung ist keine Versicherung. Sondern Vorsorge.

  • Prüfen Sie jährlich Dachrinnen und Fallrohre - besonders im Herbst.
  • Stellen Sie sicher, dass Dachziegel fest sitzen. Ein lockerer Ziegel kann bei Windstärke 7 schon abheben.
  • Prüfen Sie die Abdichtung von Dachfenstern und Balkonen. Das sind die häufigsten Einstiegsstellen für Wasser.
  • Halten Sie die Dämmung trocken. Feuchte Dämmung wird zu einem Nährboden für Schimmel - und das ist kein Versicherungsschaden, sondern ein Reparaturkostenproblem.

Wenn Sie das tun, verhindern Sie nicht nur Schäden. Sie verhindern auch Streit mit der Versicherung. Denn wenn Sie nachweisen können, dass Sie gut gewartet haben, dann ist es schwerer, Ihnen einen Baumangel vorzuwerfen.

Muss ich den Schaden sofort melden?

Ja, innerhalb von sieben Tagen nach dem Ereignis. Viele Versicherungsverträge schreiben das explizit vor. Wenn Sie zu spät melden, kann die Versicherung ablehnen - selbst wenn der Schaden versichert ist. Am besten melden Sie ihn per E-Mail mit Datum und Uhrzeit. So haben Sie einen Nachweis.

Kann ich einen eigenen Gutachter beauftragen?

Ja, das ist Ihr Recht. Die Versicherung zahlt normalerweise nicht für Ihren Gutachter, aber das Gutachten kann als Beweis vor Gericht dienen, wenn die Versicherung ablehnt. In vielen Fällen führt das zu einer Einigung - besonders wenn das Gutachten der Versicherung widerspricht.

Wird mein Dach abgedeckt, wenn ein Baum darauf fällt?

Ja, wenn der Baum durch Sturm umgestürzt ist. Das gilt als Sturmschaden. Wenn der Baum aber krank war und einfach abgebrochen ist, könnte die Versicherung argumentieren, dass der Baumhalter verantwortlich ist - nicht die Versicherung. In diesem Fall ist ein Gutachten entscheidend, um die Ursache zu klären.

Was passiert, wenn ich den Schaden selbst repariere?

Sie riskieren, dass die Versicherung die Zahlung verweigert. Der Gutachter kann nicht mehr prüfen, was kaputt war. Fotos helfen - aber nur, wenn sie vor der Reparatur gemacht wurden. Reparieren Sie erst, nachdem der Gutachter war oder die Versicherung schriftlich zugestimmt hat.

Ist ein Schadensgutachten teuer?

Ein Gutachten kostet zwischen 300 und 1.200 Euro, je nach Umfang. Wenn die Versicherung den Schaden anerkennt, zahlt sie meistens die Kosten. Wenn sie ablehnt, zahlen Sie selbst. Aber wenn das Gutachten Ihre Ansprüche stützt, können Sie die Kosten später von der Versicherung verlangen - besonders wenn Sie vor Gericht gewinnen.

Was Sie als Nächstes tun sollten

Wenn Sie gerade einen Schaden haben: Fotografieren Sie. Dokumentieren Sie. Melden Sie. Warten Sie. Reden Sie nicht mit der Versicherung, ohne einen Gutachter zu haben.

Wenn Sie noch keinen Schaden haben: Prüfen Sie Ihren Vertrag. Machen Sie eine Liste der Risikopunkte in Ihrem Haus - Dach, Fenster, Dachrinnen, Keller. Prüfen Sie jährlich, ob alles in Ordnung ist. Ein kleiner Aufwand jetzt spart Ihnen Tausende später.

Die Versicherung zahlt nicht, weil Sie ein Opfer sind. Sie zahlt, weil der Schaden in ihrem Vertrag steht - und weil Sie den Nachweis erbracht haben. Machen Sie diesen Nachweis. Dann zahlt sie. Sonst nicht.