Erbschaftsteuer: Was Sie über Steuern auf geerbte Immobilien und Vermögen wissen müssen
Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder anderes Vermögen erben, steht oft die Erbschaftsteuer, eine Steuer auf das Vermögen, das Sie von einem Verstorbenen erhalten. Auch bekannt als Nachlasssteuer, ist sie kein fester Betrag – sie hängt davon ab, was Sie erben, wie nah Sie mit dem Erblasser verwandt sind und wo Sie wohnen. Viele denken, sie müssen sofort zahlen, wenn der Verstorbene stirbt. Doch die Wahrheit ist komplexer: Die Steuerpflicht beginnt erst, wenn das Vermögen übertragen wird – und oft gibt es Wege, sie zu reduzieren oder sogar zu vermeiden.
Ein großer Fehler vieler Erben ist, die Spekulationsfrist, die Zeit, nach der der Verkauf einer geerbten Immobilie steuerfrei ist. Auch bekannt als Haltungsfrist, ist sie nicht ab dem Erbfall, sondern ab dem Zeitpunkt berechnet, als der Verstorbene das Grundstück gekauft hat. Wenn der Erblasser das Haus vor 10 Jahren kaufte, und Sie es jetzt verkaufen, ist es oft steuerfrei – selbst wenn Sie es erst vor einem Jahr geerbt haben. Das spart Tausende. Noch wichtiger: Wenn es sich um ein Denkmalschutz-Immobilie, ein Gebäude mit offiziell anerkanntem kulturellem Wert, das besondere steuerliche Vorteile bietet. Auch bekannt als Denkmal, kann es Ihnen bis zu 100 % der Sanierungskosten als Abzug von der Einkommensteuer bringen – über 12 Jahre. Das bedeutet: Sie renovieren, sparen Steuern und erhöhen gleichzeitig den Wert der Immobilie. Das ist kein Luxus – das ist ein legaler Vorteil, den viele nicht nutzen.
Und es geht noch weiter. Die Erbschaftsteuer wird nicht nur vom Bundesland, sondern auch von der Art des Vermögens beeinflusst. Ein Haus in Wien ist anders bewertet als ein Grundstück in der Steiermark. Ein kleiner Sparbetrag wird anders besteuert als eine ganze Wohnung. Und wer denkt, dass nur große Erbschaften steuerpflichtig sind, irrt: Schon ab 20.000 Euro Erbe kann es losgehen – je nach Verwandtschaftsgrad. Aber es gibt Freibeträge, die Sie nutzen müssen. Eltern können ihren Kindern bis zu 400.000 Euro steuerfrei übertragen – wenn sie die Formulare richtig ausfüllen. Und wer eine Immobilie verkaufen will, nachdem er sie geerbt hat, sollte nicht nur die Spekulationsfrist prüfen, sondern auch prüfen, ob die Sanierungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden können. Das ist kein Steuertrick – das ist normales Recht.
Was Sie hier finden, sind keine allgemeinen Ratschläge. Das sind konkrete Beiträge von Menschen, die genau das durchgemacht haben: die richtige Berechnung der Spekulationsfrist, die Nutzung von Denkmalschutz-Vorteilen, die Kombination mit KfW-Förderung, um Sanierungen günstiger zu machen. Sie lernen, wie man Fehler vermeidet, die andere teuer bezahlen – und wie man aus einer Erbschaft nicht nur ein Vermögen, sondern auch eine langfristige Investition macht.