Maklervertrag: Was du wirklich wissen musst, bevor du unterschreibst
Ein Maklervertrag, ein rechtlich bindender Vertrag zwischen Immobilienbesitzer und Immobilienmakler, der die Vermittlung einer Immobilie regelt. Auch bekannt als Verkaufsvertrag mit Makler, ist er der entscheidende erste Schritt, bevor deine Wohnung oder dein Haus auf den Markt kommt. Viele unterschreiben ihn, ohne ihn zu lesen – und zahlen dann unnötig hohe Gebühren, verlieren die Kontrolle über den Verkauf oder binden sich an einen Makler, der gar nicht arbeitet.
Doch ein guter Maklervertrag ist kein Monster aus kleingedrucktem Text. Er sollte klar sagen: Maklergebühren, die Provision, die der Makler bei erfolgreichem Verkauf erhält – meist 3,57 % bis 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, wer sie trägt – Käufer oder Verkäufer – und wie lange der Vertrag gilt. Ein typischer Vertrag läuft drei bis sechs Monate. Danach endet er automatisch, es sei denn, du verlängerst ihn schriftlich. Viele Makler versuchen, Verträge mit automatischer Verlängerung zu verkaufen – das ist oft unwirksam, wenn du nicht ausdrücklich zugestimmt hast.
Ein Immobilienmakler, ein professioneller Vermittler, der Immobilien vermarktet und vermittelt, oft mit staatlicher Zulassung als Immobilienberater sollte dir nicht nur eine Preisempfehlung geben, sondern auch zeigen, wie er deine Immobilie wirklich bewirbt: mit professionellen Fotos, einer realistischen Beschreibung, einer klaren Strategie für Besichtigungen. Frag nach konkreten Beispielen: Wie viele Besichtigungen hat er in den letzten drei Monaten für ähnliche Objekte organisiert? Welche Plattformen nutzt er? Und: Wer macht die Fotos – ein Profi oder der Mitarbeiter mit dem Handy?
Vermeide Verträge, die dir verbieten, die Immobilie selbst zu verkaufen – das nennt man Ausschließungsverbot und ist in Deutschland oft rechtswidrig. Du hast das Recht, deinen Käufer selbst zu finden, ohne Gebühr zu zahlen. Ein fairer Maklervertrag erlaubt das. Auch die sogenannte "Verkaufsabsicht"-Klausel, die dich zwingt, den Makler zu bezahlen, wenn du später einen Interessenten aus seiner Liste kaufst, ist nur gültig, wenn du den Namen des Interessenten schriftlich erhalten hast.
Die meisten Probleme entstehen nicht durch schlechte Makler, sondern durch schlecht geschriebene Verträge. Du brauchst keinen Anwalt, um ihn zu prüfen – aber du solltest ihn mindestens drei Tage liegen lassen, bevor du unterschreibst. Lies jeden Satz. Frag nach, wenn etwas unklar ist. Ein guter Makler erklärt dir alles – ohne Druck. Ein schlechter versucht, dich mit lockenden Versprechen zu überreden.
Was du hier findest, sind echte Erfahrungen von Hausbesitzern, die schon durch den Prozess gegangen sind: Wie sie Maklergebühren reduziert haben, welche Klauseln sie aus dem Vertrag gestrichen haben, warum ein Makler mit günstigerem Preis oft teurer war, und wie sie mit einem Vertrag erfolgreich verkauft haben – ohne Stress, ohne Überraschungen. Du wirst sehen: Ein klarer Maklervertrag ist nicht das Problem. Es ist der, den du nicht gelesen hast.