Finanzamt: Was Sie über Steuern, Förderungen und Rechte wissen müssen

Das Finanzamt, die staatliche Behörde, die Steuern erhebt, Fördermittel prüft und rechtliche Ansprüche auf Basis von Gesetzen entscheidet. Auch bekannt als Steuerbehörde, ist es der zentrale Ansprechpartner, wenn es um Ihre Geldflüsse als Hausbesitzer, Mieter oder Erbe geht. Es entscheidet nicht nur, wie viel Sie zahlen – es bestimmt auch, was Sie bekommen: Zuschüsse, Abschreibungen, steuerliche Erleichterungen. Viele glauben, das Finanzamt sei nur für Kontrollen da. Doch wer es richtig versteht, nutzt es als Werkzeug, um Geld zu sparen – etwa bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses oder beim Verkauf einer geerbten Immobilie.

Ein KfW-Darlehen, ein zinsgünstiger Förderkredit für energetische Sanierungen, der oft mit anderen Finanzierungen kombiniert werden kann ist kein Geschenk – es ist ein Antrag, den das Finanzamt gemeinsam mit der Bank prüft. Wer hier falsch vorgeht, verliert Tausende. Genauso wichtig: Denkmalschutz-Immobilien, Objekte, die steuerliche Abschreibungen von bis zu 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre erlauben. Das Finanzamt hat klare Regeln, wie Sie diese nutzen dürfen – und wer sie missachtet, riskiert Nachzahlungen. Auch als Vermieter ist das Finanzamt relevant: Eine Mietausfallversicherung, eine Versicherung, die Einkommensausfälle bei ausbleibenden Mietzahlungen abdeckt ist kein Luxus, sondern eine Absicherung, die steuerlich absetzbar ist. Das Finanzamt erkennt sie als Betriebsausgabe an – wenn die Unterlagen stimmen.

Was viele nicht wissen: Die Spekulationsfrist bei geerbten Immobilien beginnt nicht mit dem Tod des Erblassers, sondern mit dem Kaufdatum, das er vor Jahren bezahlt hat. Das Finanzamt prüft genau diesen Zeitpunkt – und wer hier falsch rechnet, zahlt unnötig Kapitalertragsteuer. Genauso wichtig: Die Grunderwerbsteuer bei Auslandsimmobilien. Sie zahlen nicht nur in Österreich, sondern auch im Ausland – je nach Land zwischen 3 % und 10 %. Das Finanzamt kennt diese Regeln und verlangt die korrekte Angabe. Und wenn Ihr Haus Setzungsrisse hat und Sie eine Untermauerung planen? Das Finanzamt fragt nicht nach dem Riss – aber nach der Rechnung. Denn Sanierungen können steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie zur Erhaltung des Gebäudes dienen.

Sie brauchen keine Steuerberaterin, um diese Regeln zu verstehen. Sie brauchen klare, praktische Informationen – genau die finden Sie hier. In den folgenden Artikeln erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie das Finanzamt nicht als Gegner, sondern als Partner nutzen: bei Fördermitteln, bei Erbschaften, bei Sanierungen und als Vermieter. Kein juristischer Jargon. Kein theoretisches Gedöns. Nur das, was Sie wirklich brauchen, um mehr zu behalten – und weniger zu zahlen.

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