Denkmalschutzgesetz: Was Sie über Sanierung, Förderung und Steuervorteile wissen müssen
Ein Denkmalschutzgesetz, ein rechtlicher Rahmen, der historische Gebäude vor Veränderungen schützt und gleichzeitig Sanierungen mit Anreizen unterstützt. Auch bekannt als Denkmalschutzrecht, regelt es, was Sie an einem geschützten Haus verändern dürfen – und was Sie sogar müssen, wenn Sie es modernisieren wollen. Es ist kein Hindernis, sondern eine Chance. Wer sein denkmalgeschütztes Haus saniert, kann bis zu 100 % der Kosten innerhalb von 12 Jahren von der Steuer absetzen – das nennt man Denkmal-AfA, die außergewöhnliche Abschreibung für Sanierungen an geschützten Bauten. Das ist kein Trick, sondern Gesetz. Und es gilt nur für echte Denkmäler, nicht für jede alte Tür oder Wand.
Doch das Denkmalschutzgesetz sagt nicht nur, was erlaubt ist – es verknüpft sich mit anderen wichtigen Begriffen. Fördermittel Denkmal, Zuschüsse und günstige Kredite von der KfW, die zusätzlich zur Steuerabschreibung die Sanierungskosten senken, können bis zu 85 % der Gesamtkosten decken. Das funktioniert nur, wenn Sie die Vorgaben des Denkmalschutzes einhalten: Originalmaterialien, historische Fensterformen, bestimmte Putzarten. Wer hier abweicht, verliert den Anspruch auf Förderung. Und das Sanierungskosten, die Gesamtausgaben für Renovierung, Dämmung, Heizung und Innenausbau an einem denkmalgeschützten Objekt sind oft höher als bei Neubauten – aber die staatliche Unterstützung macht den Unterschied.
Das Gesetz ist nicht nur für große Immobilienbesitzer relevant. Auch private Vermieter, die ein altes Haus in Graz oder Wien kaufen, profitieren. Die Kombination aus Denkmalschutz-Immobilien, Wohngebäude, die aufgrund ihres historischen Wertes rechtlich geschützt sind und daher besonderen Sanierungsregeln unterliegen, steuerlicher Abschreibung und KfW-Förderung macht sie zu einer der attraktivsten Investitionen im Immobilienbereich. Sie müssen nicht alles neu machen – aber Sie müssen genau wissen, was erlaubt ist. Ein neues Fenster? Nur wenn es der Originalform entspricht. Eine neue Heizung? Ja, aber versteckt in der Wand oder im Dachgeschoss. Eine Innentür? Die darf modern sein – solange sie nicht das historische Erscheinungsbild stört. Genau hier kommt die Tischlerei ins Spiel: maßgeschneiderte Türen, die denkmalgerecht wirken, aber modernen Komfort bieten.
In den folgenden Artikeln finden Sie konkrete Beispiele: Wie Sie mit der richtigen Kombination aus Förderung und Steuervorteil Ihre Sanierungskosten drastisch senken. Wie Sie Steuerprüfungen vermeiden, ohne etwas zu verstecken. Und wie Sie sogar in einem Altbau mit Denkmalschutz eine moderne Innentür einbauen – legal, schön und dauerhaft. Es geht nicht darum, das alte Haus zu verstecken. Es geht darum, es mit klugen Lösungen zu leben.