Widerrufsrecht bei Innentüren: Was Sie als Kunde wissen müssen

Wenn Sie eine Innentür, eine maßgefertigte Tür für den Innenbereich eines Wohnhauses, die von einem Tischler individuell hergestellt wird bestellen, haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht, das Verbrauchern das Recht gibt, einen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Das gilt für Online-Käufe, Fernabsatz und auch für Bestellungen, die per Telefon, E-Mail oder Brief getätigt wurden – egal ob Sie bei einem großen Händler oder einer kleinen Tischlerwerkstatt, ein kleines, handwerklich arbeitendes Unternehmen, das Innentüren nach Maß fertigt und einbaut wie Pirnar kaufen. Nur bei direktem Kauf vor Ort, also wenn Sie die Tür persönlich im Werk bestellt und abgeholt haben, entfällt dieses Recht.

Die Widerrufsfrist, der Zeitraum, in dem Sie das Produkt zurückgeben können, ohne Strafen zu zahlen beträgt 14 Tage. Sie beginnt erst, wenn Sie die Tür tatsächlich in Händen halten – nicht bei Bestellung, nicht bei Lieferung der Rechnung. Wichtig: Wenn Sie die Tür schon eingebaut haben, verlieren Sie das Widerrufsrecht. Das ist kein Trick, sondern Gesetz. Denn eine maßgefertigte Tür ist kein Standardprodukt, das Sie einfach zurückbringen können. Sie wurde für Ihre Türöffnung, Ihre Wanddicke, Ihre Farbwünsche und Ihre Griffform angefertigt. Deshalb: Wenn Sie unsicher sind, probieren Sie die Tür erst mal an, lassen Sie sie nicht gleich einbauen. Und wenn Sie sie zurückgeben wollen, tun Sie es innerhalb der Frist – und halten Sie den Versandnachweis.

Was viele nicht wissen: Der Händler darf Ihnen keine Rücksendekosten in Rechnung stellen, wenn die Tür nicht defekt ist. Sie zahlen nur, wenn Sie sie beschädigt haben oder wenn Sie sie schon eingebaut haben. Und nein, der Tischler darf Ihnen nicht sagen: „Das ist ein Sonderanfertigung, da gilt kein Widerruf.“ Das ist unwirksam. Das Gesetz sagt anders. Aber: Wenn Sie die Tür nach Bestätigung der Maße und des Designs doch noch abbestellen, kann der Tischler eine Bearbeitungsgebühr verlangen – aber nur für die bereits geleistete Arbeit, nicht für den vollen Preis. Das muss er nachweisen. Und er muss Ihnen vor Bestellung schriftlich erklären, dass Sie ein Widerrufsrecht haben. Wenn er das nicht tut, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.

In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie eine Tür bei uns bestellen, bekommen Sie einen klaren Widerrufsbeleg mit der Bestellung. Kein versteckter Text, keine kleingedruckte Klausel. Sie können die Tür 14 Tage lang ausprobieren – im Haus, im Flur, mit dem Licht, mit dem Bodenbelag. Wenn sie nicht passt, rufen Sie uns an. Wir holen sie ab. Kein Stress, keine Streiterei. Denn wir wissen: Eine Tür ist mehr als ein Holzblock. Sie ist Teil Ihres Zuhauses. Und wenn sie nicht passt, soll sie auch zurückgehen können – ohne dass Sie sich schuldig fühlen.

Unter den Artikeln unten finden Sie alles, was Sie über Kauf, Montage und Rechte bei Innentüren wissen müssen – von der Kostenübersicht bis zur Frage, wer zuständig ist, wenn etwas schiefgeht. Hier geht es nicht um Vertragsjargon. Hier geht es um klare Regeln, die Ihnen helfen, den richtigen Weg zu finden – ohne sich überfordert zu fühlen.

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