Kaution zurückzahlen: Wie Sie Ihre Mietkaution richtig zurückerhalten

Wenn Sie ausziehen, steht eine der wichtigsten finanziellen Angelegenheiten an: die Kaution, die Sicherheitsleistung, die Mieter beim Einzug an den Vermieter zahlen, um Schäden oder ausstehende Mieten abzusichern. Auch bekannt als Mietkaution, ist sie kein Geschenk an den Vermieter – sie ist Ihr Geld, das Ihnen gesetzlich zusteht. Viele Mieter glauben, sie müssten nur die Wohnung sauber hinterlassen, und schon fließt das Geld zurück. Doch das ist ein Irrtum. Der Vermieter hat Pflichten – und Sie haben Rechte. Wer diese kennt, vermeidet unnötige Streitereien und Wartezeiten.

Der Vermieter muss die Kaution innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe der Wohnung zurückerstatten – nicht später. Und er muss sie komplett zurückerstatten, wenn keine Ansprüche bestehen. Kein Vermieter darf ohne Nachweis von Schäden oder offenen Rechnungen einen Cent behalten. Auch kleine Kratzer, abgenutzte Tapete oder normale Abnutzung des Bodens zählen nicht. Die Mietkaution, eine gesetzlich geregelte Sicherheitsleistung im Mietverhältnis, die nur für tatsächliche Schäden oder unbezahlte Mieten einbehalten werden darf. Wenn Sie die Wohnung ordnungsgemäß übergeben haben, ist der Vermieter verpflichtet, Ihnen den vollen Betrag zu zahlen – mit Zinsen. Und ja, Zinsen gehören dazu. Die Kaution muss auf einem separaten Sparkonto angelegt werden, das Zinsen bringt. Diese Zinsen gehören Ihnen.

Was viele nicht wissen: Ein Vermieter darf die Kaution nicht einfach einbehalten, weil er eine neue Miete ausrechnet oder weil er die Wohnung nicht sofort vermietet hat. Auch eine Mietausfallversicherung, eine Absicherung für Vermieter, die bei ausbleibenden Mietzahlungen greift, aber keinen Einfluss auf die Kaution des vorherigen Mieters hat. hat nichts mit Ihrer Kaution zu tun. Sie ist eine Absicherung für den Vermieter – nicht ein Grund, Ihnen Ihr Geld zu verweigern. Wenn der Vermieter zögert, schreiben Sie eine formelle Forderung. Und wenn er trotzdem nicht zahlt: Ein Anwalt oder die Mietervereinigung helfen Ihnen weiter. Sie haben keine Zeit zu verlieren – die Frist für Ansprüche läuft nach drei Jahren ab.

In der Sammlung unten finden Sie Artikel, die genau diese Themen aufgreifen: Wie Sie Schäden richtig dokumentieren, was ein Vermieter bei der Rückzahlung verlangen darf, wie Sie mit Mängellisten arbeiten, und warum viele Vermieter trotzdem unrechtmäßig behalten. Es geht nicht um komplizierte Gesetze – es geht um Ihre Rechte. Und die sind klar. Sie haben gezahlt. Sie haben aufgeräumt. Jetzt kommt Ihr Geld zurück.

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