GEG 2025: Was Immobilienbesitzer jetzt über das Heizungsgesetz wissen müssen

GEG 2025: Was Immobilienbesitzer jetzt über das Heizungsgesetz wissen müssen

Wer heute ein Haus besitzt oder baut, kommt an einem Begriff nicht vorbei: dem Gebäudeenergiegesetz. Was früher als EnEV bekannt war, ist heute ein komplexes Regelwerk, das bestimmt, wie wir unsere vier Wände heizen dürfen. Die gute Nachricht vorab: Niemand muss morgen seine funktionierende Heizung aus dem Fenster werfen. Die schlechte? Wer jetzt falsch plant, riskiert teure Fehlentscheidungen oder verpasst staatliche Förderungen in Millionenhöhe.

Vom EnEV zum GEG: Warum die Regeln jetzt anders sind

Früher war die Energieeinsparverordnung (EnEV) das Maß der Dinge. Sie war eher eine technische Richtlinie. Das GEG hingegen ist ein echtes Bundesgesetz. Es hat die EnEV, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem einzigen Dokument verschmolzen. Das Ziel ist so simpel wie ambitioniert: Bis 2045 soll die Wärmeversorgung in Deutschland komplett klimaneutral sein. Das bedeutet, dass fossile Brennstoffe wie Öl und Gas dann keine Rolle mehr spielen.

Die 65-Prozent-Regel: Der Kern des aktuellen Rechts

Wenn Sie heute eine neue Heizung einbauen, gilt die sogenannte 65-Prozent-Regel. Das bedeutet, dass mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien kommen müssen. Aber was heißt das in der Praxis? Es ist kein Verbot von Gas- oder Ölkesseln an sich, sondern eine Vorgabe zur Energiemischung. Sie können also zum Beispiel eine Hybridlösung wählen, bei der eine kleine Gasheizung nur noch Spitzenlasten abdeckt, während eine Wärmepumpe den Hauptteil der Arbeit erledigt.

Optionen zur Erfüllung der 65-Prozent-Regel
Technologie Geeignet für Voraussetzung
Wärmepumpe Neubau & Sanierung Ausreichende Heizkörperfläche / Fußbodenheizung
Fernwärme Urbane Lagen Anschluss an kommunales Wärmenetz
Biomasse (Pellets) Ländliche Räume Lagerplatz für Brennstoff vorhanden
Hybrid-Systeme Bestandsgebäude Kombination aus fossil und erneuerbar

Kommunale Wärmeplanung: Ihr persönlicher Zeitplan

Ein riesiger Hebel im aktuellen Recht ist die kommunale Wärmeplanung. Die Gemeinden legen fest, wo Fernwärme kommt und wo die Bewohner selbst eine Lösung finden müssen. Für Sie als Besitzer bedeutet das: In Baulücken oder Bestandsgebäuden gelten oft Übergangsfristen, die direkt an diese Planung geknüpft sind. Bevor Sie also tausende Euro in eine neue Heizung stecken, prüfen Sie, ob Ihre Stadt in zwei Jahren ein Fernwärmenetz direkt vor Ihre Haustür legt. Wer zu früh kauft, zahlt doppelt.

Isometrische Darstellung eines Hybrid-Heizsystems mit Wärmepumpe und Gasheizung.

Förderungen nutzen: Wer zahlt die Party?

Die Umstellung ist teuer, das ist Fakt. Deshalb gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten steht fast jedem offen, der eine alte fossile Heizung austauscht. Im Jahr 2025 und 2026 sind die Quoten besonders attraktiv. Da die CO₂-Steuer kontinuierlich steigt, wird das alte Öl- oder Gasmodell immer teurer. Die Rechnung ist einfach: Je höher die CO₂-Abgabe, desto schneller rechnet sich die Investition in eine moderne Anlage.

Ausblick 2025/2026: Wird das Gesetz gelockert?

Nach den politischen Weichenstellungen 2025 gibt es einen Trend zur mehr Technologieoffenheit. Die neue Strategie rückt die CO₂-Vermeidung in den Vordergrund statt starrer Technik-Vorgaben. Das bedeutet für Sie: Es wird wahrscheinlich flexibler, wie Sie die Klimaziele erreichen. Dennoch bleibt der Zeitplan starr. Die europäische EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) gibt Mindestanforderungen vor, die Deutschland bis Mai 2026 rechtlich bindend umsetzen muss. Ein kompletter Rückzug aus der Wärmewende ist also nicht zu erwarten, aber der Weg dorthin könnte bürokratisch einfacher werden.

Energieberater prüft kommunale Wärmeplanung auf einem Tablet und Bauplan.

Praxis-Check: Was tun, wenn die Heizung kaputt geht?

Ein häufiger Angstpunkt ist der Totalausfall der alten Heizung im Winter. Hier gibt es eine wichtige Entlastung: Reparaturen an bestehenden Gas- oder Ölheizungen sind weiterhin erlaubt. Wenn Ihnen die Pumpe kaputtgeht, dürfen Sie diese reparieren lassen, um die Heizfähigkeit zu erhalten. Das GEG verlangt keinen sofortigen Austausch bei jedem Defekt, sondern zielt auf den geplanten Ersatz der gesamten Anlage ab.

Muss ich meine funktionierende Gasheizung sofort austauschen?

Nein. Es gibt kein gesetzliches Datum, an dem alle funktionierenden Heizungen gleichzeitig ausgetauscht werden müssen. Die 65-Prozent-Regel greift erst, wenn Sie eine neue Heizung einbauen oder eine grundlegende Erneuerung vornehmen.

Was passiert, wenn meine Gemeinde keine Fernwärme anbietet?

In diesem Fall müssen Sie auf eine individuelle Lösung ausweichen. Hier sind Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen die gängigsten Optionen, um die gesetzlichen Anforderungen an erneuerbare Energien zu erfüllen.

Gilt die 65-Prozent-Regel auch für Mietwohnungen?

Ja, die Regelung betrifft die Gebäudeinstallation. Wer als Vermieter die Heizung erneuert, muss die Vorgaben einhalten. Die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen über die Nebenkosten oder durch Modernisierungsumlagen teilweise auf die Mieter übertragen werden.

Wann ist die endgültige Deadline für fossile Brennstoffe?

Das Ziel ist die vollständige Dekarbonisierung bis spätestens zum 1. Januar 2045. Ab diesem Zeitpunkt soll der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen nicht mehr zulässig sein.

Wo finde ich die aktuelle Förderhöhe für meine Heizung?

Die Details zur Förderung finden Sie im Rahmen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Die genauen Prozentsätze hängen oft vom Einkommen und dem Grad der energetischen Sanierung ab.

Nächste Schritte für Immobilienbesitzer

Wenn Sie in den nächsten zwei Jahren eine Entscheidung über Ihre Heizung treffen müssen, gehen Sie am besten so vor: Zuerst rufen Sie bei Ihrer Gemeinde an und fragen nach dem Status der kommunalen Wärmeplanung. Wissen Sie, ob ein Fernwärmeanschluss geplant ist? Wenn nein, lassen Sie einen Energieberater prüfen, ob Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist (Dämmung, Vorlauftemperaturen). Prüfen Sie dann die aktuellen BEG-Förderprogramme, bevor Sie Angebote einholen. So vermeiden Sie, dass Sie in eine Technik investieren, die in fünf Jahren durch günstigere Netzanschlüsse überflüssig wird.