Erbschein und Grundbuch bei Immobilien: So funktioniert das Verfahren und wie lange es dauert

Erbschein und Grundbuch bei Immobilien: So funktioniert das Verfahren und wie lange es dauert

Wenn ein Familienmitglied stirbt und eine Immobilie hinterlässt, beginnt ein Prozess, der viele nicht verstehen - aber unbedingt richtig machen müssen: die Grundbuchberichtigung. Ohne sie bleibt das Haus oder die Wohnung rechtlich im Namen des Verstorbenen eingetragen. Das führt zu Problemen beim Verkauf, bei der Finanzierung oder sogar bei der Zahlung von Nebenkosten. Der Schlüssel dazu ist der Erbschein. Doch wie kommt man an ihn? Wie lange dauert alles? Und was passiert, wenn man nichts unternimmt?

Was ist ein Erbschein und warum braucht man ihn?

Der Erbschein ist ein offizielles Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Er beweist, wer die rechtmäßigen Erben einer verstorbenen Person sind. Ohne diesen Schein kann das Grundbuchamt keine Änderung vornehmen. Selbst wenn ein notarielles Testament existiert, verlangen viele Ämter den Erbschein - besonders wenn die Erbfolge nicht eindeutig ist. Das ist kein Formalitätsspiel, sondern eine rechtliche Pflicht. Laut § 35 der Grundbuchordnung muss das Grundbuch immer den aktuellen Zustand widerspiegeln. Ist der Eigentümer gestorben, ist das Grundbuch unrichtig - und muss korrigiert werden.

Wie beantragt man den Erbschein?

Der Antrag wird beim Amtsgericht gestellt, das für den letzten Wohnsitz des Verstorbenen zuständig ist. Das Formular ist einfach - viele Gerichte stellen es sogar online zur Verfügung. Du brauchst: die Sterbeurkunde, die Geburtsurkunde des Verstorbenen, deine eigene Geburtsurkunde, die Familienstammbuch- oder Abstammungsurkunde, und falls vorhanden, das Testament. Keine Notariatsurkunde nötig. Du kannst den Antrag selbst stellen - oder einen Anwalt oder Notar beauftragen. Viele tun das, weil sie Angst haben, etwas falsch zu machen. Doch es ist nicht kompliziert, wenn alle Unterlagen da sind.

Wie lange dauert der Erbschein?

Die Bearbeitungszeit liegt meist zwischen 4 und 8 Wochen. In einfachen Fällen - etwa bei einem Alleinerben mit klarem Testament - geht es schneller. In komplizierten Fällen, wo mehrere Erben streiten, oder wo die Abstammung unklar ist, kann es bis zu sechs Monate dauern. Das Bundesjustizministerium plant, die Dauer bis 2025 auf drei Wochen zu senken, aber bislang bleibt es bei den 6 Wochen. Die Verzögerung kommt meist nicht vom Gericht, sondern von dir: fehlende Dokumente, falsche Angaben, oder unvollständige Familienunterlagen. 23 % aller Anträge werden deshalb abgelehnt - und du musst von vorne anfangen.

Was braucht man für die Grundbuchberichtigung?

Nachdem du den Erbschein hast, geht es ans Grundbuchamt. Das ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt - egal wo du wohnst. Du musst dort einen schriftlichen Antrag stellen. Dazu brauchst du: den Erbschein im Original, die Sterbeurkunde, deine Identifikation, und die Grundbuchblattnummer. Alles muss original vorliegen. Kopien reichen nicht. Wenn du ein notarielles Testament hast, das eindeutig ist, kann das Grundbuchamt manchmal darauf verzichten - aber das ist die Ausnahme. Die meisten Ämter verlangen trotzdem den Erbschein, um rechtliche Sicherheit zu haben.

Familie bespricht Erbfolge mit Unterlagen am Tisch.

Wie lange dauert die Grundbuchberichtigung?

Nachdem du alle Unterlagen eingereicht hast, dauert die Bearbeitung meist 2 bis 6 Wochen. Auch hier gilt: je vollständiger deine Unterlagen, desto schneller. Wenn etwas fehlt, ruft das Amt an - und du musst nachreichen. Das kostet Zeit. In manchen Bundesländern gibt es bereits Online-Portale, wo du Dokumente hochladen kannst. Aber das Original musst du trotzdem vorlegen. Die Digitalisierung schreitet langsam voran. 42 % der Grundbuchämter bieten Online-Anträge an, aber die vollständige digitale Abwicklung ist noch nicht möglich.

Was passiert, wenn man nichts unternimmt?

Viele denken: "Ich warte noch ein bisschen. Es ist ja nicht dringend." Das ist gefährlich. Das Grundbuchamt kann dich zwingen, den Antrag zu stellen. Und wenn du nicht reagierst, wird ein Zwangsgeld verhängt - bis zu 250 Euro pro Tag. Das ist kein Scherz. Außerdem kannst du die Immobilie nicht verkaufen, nicht belasten, nicht vermieten. Banken lehnen Kredite ab, wenn der Eigentümer im Grundbuch nicht stimmt. Und wenn du später verkaufen willst, muss der Käufer wissen: "Das Haus ist rechtlich nicht klar. Wer ist der wahre Eigentümer?" Das senkt den Wert. Und es macht den Verkauf unnötig kompliziert.

Wann kann man den Erbschein umgehen?

Es gibt zwei Ausnahmen. Erstens: Wenn die Immobilie oder dein Anteil daran weniger als 3.000 Euro wert ist, brauchst du keinen Erbschein. Zweitens: Wenn die Beschaffung des Erbscheins unverhältnismäßig teuer oder schwierig wäre - zum Beispiel, wenn du in einem anderen Land lebst und die Dokumente nicht beschaffen kannst. In diesen Fällen akzeptiert das Grundbuchamt alternative Nachweise. Aber das ist selten. Die meisten Fälle brauchen den Erbschein.

Erbschein vs. Europäisches Nachlasszeugnis

Wenn der Verstorbene im Ausland gelebt hat oder du selbst im Ausland wohnst, ist das Europäische Nachlasszeugnis eine Option. Es gilt in allen 27 EU-Ländern. Aber: es ist nur sechs Monate gültig. Danach musst du einen neuen beantragen. Der deutsche Erbschein hingegen ist unbegrenzt gültig. Wenn du nur in Deutschland lebst und eine Immobilie erbst, ist das Europäische Nachlasszeugnis überflüssig. Es ist nur für grenzüberschreitende Fälle gedacht. 7 % aller internationalen Erbfälle nutzen es - aber nur 1 % der rein nationalen Fälle.

Zerfallendes Grundbuch mit neuem Erben-Eintrag und Uhr.

Was ist mit Erbengemeinschaften?

Wenn mehrere Menschen erben - zum Beispiel zwei Kinder - dann bilden sie eine Erbengemeinschaft. Du brauchst nicht alle Erben im Antrag. Ein einziger Erbe kann den Antrag stellen. Alle anderen werden dann als Miterben mit dem Zusatz "in Erbengemeinschaft" eingetragen. Die genauen Erbquoten werden nicht im Grundbuch eingetragen - das bleibt zwischen den Erben auszuhandeln. Das ist praktisch, aber auch problematisch. Viele Erbengemeinschaften geraten später in Streit, weil keiner weiß, wer was bekommt. Deshalb empfehlen Anwälte: macht einen Erbvertrag. Schreibt auf, wer was bekommt. Dann vermeidet ihr später Streit und unnötige Gerichtsverfahren.

Wie viel kostet alles?

Der Erbschein kostet je nach Vermögen zwischen 150 und 1.500 Euro. Das Grundbuchamt berechnet die Gebühren nach dem Wert der Immobilie. Wenn du innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall die Berichtigung beantragst, entfällt die Gebühr für die Grundbuchänderung. Das ist ein wichtiger Hinweis: handle schnell. Die Kosten für einen Anwalt liegen zwischen 800 und 2.500 Euro - aber du brauchst ihn nicht. 65 % der Anträge werden von Anwälten oder Notaren bearbeitet, aber 35 % laufen ohne. Wenn du organisiert bist, kannst du es selbst schaffen.

Was sagen andere Betroffene?

Ein Nutzer auf ImmobilienScout24 berichtet: "Nach dem Tod meines Vaters dauerte es 6 Wochen für den Erbschein, dann noch 3 Wochen für das Grundbuch. Alles war in Ordnung - aber ich musste jedes Dokument zweimal vorlegen." Ein anderer, Alleinerbe mit notariellem Testament, sagt: "Ich brauchte keinen Erbschein. Nur Testament und Eröffnungsprotokoll. Alles in 10 Tagen erledigt." Die Unterschiede sind groß. Es kommt darauf an, ob die Erbfolge klar ist. Bei einfachen Fällen geht es schnell. Bei komplizierten Fällen - mehrere Erben, kein Testament, unklare Abstammung - wird es langsam und teuer.

Wie vermeidest du Fehler?

- Sammle alle Dokumente vorher: Sterbeurkunde, Geburtsurkunden, Familienstammbuch, Testament. - Prüfe, ob das Grundbuchamt in deiner Region Online-Anträge akzeptiert. - Reiche den Antrag innerhalb von zwei Jahren ein - sparest dir die Gebühr. - Lass dich nicht von der Post vertrösten: Originaldokumente sind Pflicht. - Bei Erbengemeinschaften: vereinbart im Vorfeld, wer den Antrag stellt. - Wenn du unsicher bist: hole dir einen Anwalt. Einmal 500 Euro sparen, kann später 10.000 Euro kosten.

Der Prozess ist nicht schön. Er ist bürokratisch, langsam und manchmal frustrierend. Aber er ist notwendig. Wer ihn ignoriert, gefährdet sein Eigentum. Wer ihn richtig macht, sichert seine Zukunft - und die der Familie.

Kann ich den Erbschein online beantragen?

Ja, du kannst den Antrag online ausfüllen - viele Amtsgerichte bieten Formulare auf ihrer Website an. Aber du musst die Unterlagen trotzdem persönlich oder per Post als Original vorlegen. Eine vollständig digitale Beantragung ist in Deutschland noch nicht möglich.

Muss ich einen Anwalt beauftragen?

Nein, du musst keinen Anwalt beauftragen. Viele Erben tun es aus Angst oder Unkenntnis. Aber wenn du alle Unterlagen hast und die Erbfolge klar ist, kannst du den Antrag selbst stellen. Die Formulare sind einfach. Nur bei komplizierten Fällen - etwa mit mehreren Testamenten oder ausländischen Erben - lohnt sich ein Anwalt.

Was passiert, wenn ich das Grundbuch nicht berichtige?

Das Grundbuchamt kann ein Zwangsgeld verhängen - bis zu 250 Euro pro Tag. Außerdem kannst du die Immobilie nicht verkaufen, nicht belasten oder vermieten. Banken lehnen Kredite ab. Später wird der Verkauf teuer und kompliziert, weil der Käufer nicht weiß, wer der rechtmäßige Eigentümer ist.

Kann ich den Erbschein auch für eine Wohnung beantragen?

Ja, der Erbschein gilt für alle Immobilien - egal ob Haus, Wohnung, Grundstück oder Gewerbeobjekt. Das Verfahren ist immer das gleiche: Nachweis der Erbfolge, Antrag beim Grundbuchamt, Eintragung der neuen Eigentümer.

Wie lange ist der Erbschein gültig?

Der deutsche Erbschein ist unbegrenzt gültig. Du brauchst ihn nicht erneuern. Das Europäische Nachlasszeugnis hingegen ist nur sechs Monate gültig und muss danach neu beantragt werden.

Kann ich den Erbschein auch nach 5 Jahren noch beantragen?

Ja, du kannst den Erbschein auch nach Jahren beantragen. Aber du verlierst den Vorteil der gebührenfreien Grundbuchberichtigung. Die Gebühr für die Eintragung wird fällig, wenn du länger als zwei Jahre wartest. Außerdem kann es schwieriger sein, alte Dokumente zu beschaffen.