Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder bauen, ist die Grundschuld fast immer Teil des Finanzierungsvertrags. Sie ist das wichtigste Sicherungsinstrument für Banken - und für Sie als Kreditnehmer ein Werkzeug, das Geld sparen kann. Aber viele verstehen sie nicht richtig. Was genau ist eine Grundschuld? Warum steht sie im Grundbuch? Und warum kann sie nach der Rückzahlung des Kredits noch immer da sein? Diese Fragen beantworten wir mit klaren Fakten, echten Zahlen und praktischen Warnhinweisen - ohne juristischen Jargon.
Was ist eine Grundschuld - und warum steht sie im Grundbuch?
Eine Grundschuld ist ein dingliches Recht, das im Grundbuch eingetragen wird, um ein Darlehen für eine Immobilie abzusichern. Sie ist kein Vertrag, kein Kredit, kein Pfand - sondern eine rechtliche Verpflichtung, die an das Grundstück selbst gebunden ist. Wenn Sie die Bank nicht zahlen, kann sie die Immobilie versteigern und das Geld aus dem Verkauf einziehen. Das ist der Kern. Und weil es um Ihr Grundstück geht, wird diese Sicherheit nicht irgendwo aufgeschrieben - sondern im Grundbuch, dem offiziellen öffentlichen Register für Immobilienrechte.
Im Gegensatz zur Hypothek, die nur so hoch ist wie der aktuelle Kreditstand, bleibt die Grundschuld konstant. Wenn Sie 200.000 Euro leihen, wird eine Grundschuld von 200.000 Euro eingetragen - egal, ob Sie schon 50.000 Euro zurückgezahlt haben. Das klingt erstmal unnötig. Aber es hat einen Vorteil: Sie können später, ohne neuen Notar, einen weiteren Kredit aufnehmen, solange die Grundschuld noch nicht voll ausgeschöpft ist.
Heute wird sie in rund 80 Prozent aller Immobilienkredite in Deutschland verwendet. Die Hypothek, die früher dominierend war, ist heute nur noch bei 20 Prozent im Einsatz. Warum? Weil die Grundschuld flexibler ist - und für Banken risikoärmer. Und das sparen Sie als Kreditnehmer: Zinsen sind typischerweise 0,5 bis 1,0 Prozentpunkte niedriger als bei ungesicherten Krediten. Bei einem 300.000-Euro-Darlehen über 10 Jahre sind das mehr als 20.000 Euro Einsparung.
Grundschuld vs. Hypothek: Was ist der Unterschied?
Beide sichern Kredite - aber anders. Eine Hypothek ist an ein konkretes Darlehen gekoppelt. Sobald Sie es abbezahlt haben, erlischt sie. Sie brauchen dann einen neuen Vertrag, neue Unterlagen, neuen Notar - und neue Kosten. Die Grundschuld hingegen bleibt bestehen. Sie ist wie ein Kreditkonto, das offen bleibt, auch wenn Sie nichts mehr schulden.
Das ist praktisch, wenn Sie später sanieren, einen Anbau bauen oder eine zweite Immobilie finanzieren wollen. Sie brauchen keine neue Grundschuld - Sie nutzen einfach den verbleibenden Spielraum. Aber das ist auch die Falle. Viele Kreditnehmer denken: „Ich hab’s abbezahlt, die Grundschuld ist weg.“ Falsch. Sie ist noch da. Und wenn Sie sie nicht löschen lassen, bleibt sie im Grundbuch - und behindert späteren Verkauf oder neue Finanzierungen.
Ein weiterer Unterschied: Bei einer Hypothek ist die Höhe immer exakt der offene Kreditbetrag. Bei der Grundschuld ist sie fix. Das bedeutet: Sie können theoretisch mehr Sicherheit eintragen als Sie leihen. Banken tun das oft - aus Vorsicht. Ein Darlehen von 150.000 Euro kann eine Grundschuld von 200.000 Euro haben. Warum? Damit sie bei einer Zwangsversteigerung auch bei einem Preisverfall noch bedient werden.
Wie wird eine Grundschuld eingetragen - und was kostet das?
Die Eintragung läuft über einen Notar. Sie unterschreiben eine Urkunde, die die Bank vorgibt. Der Notar prüft alles, reicht die Unterlagen beim Grundbuchamt ein, und nach 4 bis 6 Wochen steht die Grundschuld im Grundbuch - in Abteilung III, unter „Grundschulden und Hypotheken“.
Die Kosten sind nicht klein. Sie setzen sich zusammen aus:
- Notargebühren: 1,5 bis 2,0 Prozent des Grundschuldbetrags
- Grundbuchgebühren: 0,2 bis 0,3 Prozent
Bei einem Darlehen von 200.000 Euro und einer Grundschuld von 200.000 Euro kommen Sie auf 3.400 bis 4.600 Euro an Gesamtkosten. Das ist ein einmaliger Betrag - aber ein großer. Vergleichen Sie das mit einer Hypothek: Bei jeder neuen Finanzierung zahlen Sie das wieder. Mit einer Grundschuld zahlen Sie es nur einmal - und können sie später nutzen.
Seit Januar 2023 können Sie die Unterlagen elektronisch einreichen. Das hat die Bearbeitungszeit von 6 auf 4 Wochen reduziert. Bis Ende 2025 läuft der Übergang zur vollständig digitalen Buchgrundschuld - dann wird alles online abgewickelt. Kein Brief mehr, kein Papier - nur noch digitale Signatur und elektronisches Grundbuch.
Was ist der Rang der Grundschuld - und warum ist das entscheidend?
Nicht jede Grundschuld ist gleich. Sie hat einen Rang. Erster Rang? Zweiter Rang? Das bestimmt, wer bei einer Zwangsversteigerung zuerst bezahlt wird.
Erstrangige Grundschuld: Die Bank, die als Erste das Grundstück sichert, bekommt zuerst ihr Geld. Zweitrangige Grundschuld: Sie bekommt erst, wenn der Erstrangige voll bezahlt ist. Das ist riskant. Wenn die Immobilie nur 100.000 Euro bringt, aber die Erstrangige Grundschuld 90.000 Euro beträgt, bleibt für die Zweitrangige nur 10.000 Euro - selbst wenn sie 50.000 Euro geliehen hat.
Die Deutsche Bundesbank empfiehlt: Die Beleihungsgrenze - also wie viel Prozent des Immobilienwerts Sie leihen dürfen - sollte nicht über 75 Prozent liegen. In Ballungsräumen wird oft bis zu 68,7 Prozent genutzt, in ländlichen Gegenden nur 55,3 Prozent. Warum? Weil Immobilienpreise fallen können. Und wenn der Wert der Immobilie unter dem Grundschuldbetrag sinkt, ist die Bank nicht mehr voll abgesichert.
Ein Beispiel: Sie kaufen eine Wohnung für 150.000 Euro. Der Beleihungswert (der Wert, den die Bank anerkennt) ist 120.000 Euro. Sie nehmen 72.000 Euro als Erstrangige Grundschuld. Später nehmen Sie 96.000 Euro als Zweitrangige. Gesamt: 168.000 Euro. Aber die Immobilie ist nur 120.000 Euro wert. Das ist ein Risiko. Wenn Sie nicht zahlen, reicht der Verkaufserlös nicht aus - und Sie verlieren trotzdem das Haus. Und die Zweitrangige Bank verliert Geld.
Wie löscht man eine Grundschuld - und warum ist das so schwer?
Das ist der größte Fehler, den Kreditnehmer machen: Sie denken, nach der letzten Rate ist alles erledigt. Nein. Die Grundschuld bleibt im Grundbuch. Sie muss aktiv gelöscht werden.
Die Löschung geht so: Sie bitten Ihre Bank, eine Löschungsbewilligung auszustellen. Die Bank sendet sie an den Notar. Der reicht sie beim Grundbuchamt ein. Dann dauert es 8 bis 12 Wochen, bis die Grundschuld gelöscht ist - und zwar mit einer roten Unterstreichung im Grundbuch. Das ist der offizielle Nachweis: „Keine Sicherheit mehr.“
Die Kosten dafür? Ca. 300 bis 400 Euro. Das ist nicht viel - aber viele wissen nicht, dass sie sie zahlen müssen. Ein Nutzer auf Finanzfrage.net schreibt: „Ich musste 385 Euro für die Löschung zahlen, obwohl die Bank alles bei der Finanzierung schon erledigt hatte.“
Warum ist das so kompliziert? Weil die Grundschuld ein Recht am Grundstück ist - und nicht nur eine Verpflichtung gegenüber der Bank. Sie muss offiziell erlischt werden, sonst bleibt sie als „Eigentümergrundschuld“ bestehen. Und das kann Ihr Haus blockieren. Ein Käufer will keine unsichtbare Last. Kein Notar lässt einen Verkauf zu, wenn im Grundbuch noch eine Grundschuld steht - auch wenn sie „nur“ 50 Euro beträgt.
Welche Risiken gibt es - und wie vermeidet man sie?
Die Grundschuld ist ein starkes Werkzeug - aber sie hat Fallen.
- Falle 1: Sie vergessen die Löschung. Das ist die häufigste Fehlerquelle. Notieren Sie sich: „Nach letzter Rate: Bank kontaktieren, Löschung anfordern.“
- Falle 2: Sie akzeptieren eine zu hohe Grundschuld. Warum sollte die Bank 250.000 Euro sichern, wenn Sie nur 180.000 Euro leihen? Fragen Sie: „Warum so hoch?“
- Falle 3: Sie akzeptieren eine Zweitrangige ohne Prüfung. Wenn Sie zwei Kredite haben, prüfen Sie: Was passiert, wenn der Wert der Immobilie fällt? Kann die Zweitrangige überhaupt bedient werden?
- Falle 4: Sie verkaufen, ohne die Löschung abzuwarten. Der Käufer kann den Vertrag nicht unterschreiben, solange die Grundschuld nicht gelöscht ist. Das verzögert alles - und kostet Zeit und Geld.
Experten wie Prof. Dr. Markus Roth von der Goethe-Universität warnen: „Der Übergang zur digitalen Buchgrundschuld schafft Unsicherheiten - besonders bei grenzüberschreitenden Transaktionen.“ Das ist aktuell kein Problem für die meisten, aber wenn Sie später ins Ausland ziehen oder ein ausländisches Darlehen aufnehmen, kann es kompliziert werden.
Die Deutsche Bundesbank warnt außerdem vor systemischen Risiken: Wenn zu viele Immobilien mit Grundschulden über 80 Prozent des Wertes belastet sind, und die Preise fallen, droht eine Kettenreaktion. Das ist kein Einzelfall - sondern eine Gefahr für das ganze Finanzsystem.
Was kommt als Nächstes - und wie bleibt die Grundschuld relevant?
Die Grundschuld ist kein Relikt aus dem 19. Jahrhundert - sie ist die Zukunft. Bis 2030 prognostizieren Experten einen Marktanteil von 85 Prozent - statt heute 80. Warum? Weil sie flexibel ist. Weil sie kosteneffizient ist. Weil sie sich digital integrieren lässt.
Seit 2023 ist die elektronische Grundschuldbestellung Standard. Bis Ende 2025 wird das gesamte Grundbuch digitalisiert. Dann können Sie Ihre Grundschuld online prüfen - und vielleicht sogar online löschen. Die Banken müssen bis dahin auch strengere Aufklärungspflichten erfüllen. Sie dürfen nicht mehr einfach „Grundschuld“ sagen und erwarten, dass Sie unterschreiben. Sie müssen erklären: Was bedeutet Rang? Was passiert bei Verkauf? Was kostet die Löschung?
Die Zukunft der Grundschuld ist klar: Sie bleibt das Standardinstrument. Aber nur, wenn Kreditnehmer sie verstehen. Nicht als notwendiges Übel - sondern als Werkzeug. Ein Werkzeug, das Ihnen niedrigere Zinsen bringt. Ein Werkzeug, das Ihnen später Flexibilität gibt. Ein Werkzeug, das Sie aber auch verantwortungsvoll nutzen müssen.
Wenn Sie eine Immobilie finanzieren: Fragen Sie nach der Grundschuld. Fragen Sie nach dem Rang. Fragen Sie nach der Löschung. Und wenn Sie die letzte Rate bezahlt haben: Fordern Sie die Löschung an. Nicht nächste Woche. Nicht nächste Monat. Sofort. Sonst zahlen Sie für etwas, das Sie längst nicht mehr brauchen.
Was passiert mit der Grundschuld, wenn ich die Immobilie verkaufe?
Bevor Sie verkaufen können, muss die Grundschuld gelöscht werden - oder der Käufer muss mit der Bank vereinbaren, dass er sie übernimmt. Meistens wird sie gelöscht, weil der neue Käufer seinen eigenen Kredit aufnimmt. Der Verkäufer muss die Löschungsbewilligung der Bank vorlegen. Ohne diese kann der Notar den Verkauf nicht abschließen. Wenn die Grundschuld nicht gelöscht ist, bleibt die Immobilie belastet - und kein Käufer wird sie nehmen.
Kann ich die Grundschuld vorzeitig ablösen?
Ja - aber nur, wenn Sie den Kredit vollständig zurückzahlen. Die Grundschuld selbst lässt sich nicht „ablösen“ wie ein Kredit. Sie ist eine Sicherheit - kein Darlehen. Sobald der Kredit beglichen ist, können Sie die Grundschuld löschen. Die Bank stellt dann eine Löschungsbewilligung aus. Sie können die Grundschuld nicht einfach „herunterfahren“ oder „reduzieren“, wenn Sie teilweise zurückzahlen - sie bleibt auf dem ursprünglichen Betrag.
Wie hoch sollte die Grundschuld sein - und wer bestimmt das?
Die Höhe der Grundschuld wird von der Bank festgelegt - meistens gleich dem Kreditbetrag, oft aber höher. Sie kann bis zu 120 Prozent des Darlehens betragen, um Sicherheit bei Preisschwankungen zu haben. Sie müssen das nicht akzeptieren. Fragen Sie: „Warum ist sie höher als mein Kredit?“ Wenn die Bank keine plausible Begründung hat, verhandeln Sie. Ein zu hoher Betrag erhöht Ihr Risiko, wenn Sie später verkaufen wollen - denn die Grundschuld bleibt bestehen, auch wenn der Wert der Immobilie fällt.
Kann ich eine Grundschuld ohne Kredit haben?
Ja - aber nur, wenn Sie eine andere Forderung sichern wollen. Zum Beispiel eine Schuldenregelung mit einem Privatpersonen, eine Bauabrechnung oder eine Betreibung. Die Grundschuld ist kein Kreditinstrument - sie ist ein Sicherungsinstrument. Sie kann für jede Geldforderung eingesetzt werden, die an Ihr Grundstück gebunden werden soll. Das ist selten, aber rechtlich möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Brief- und Buchgrundschuld?
Die Briefgrundschuld war früher ein physisches Dokument - ein Papier, das die Bank besaß. Die Buchgrundschuld ist digital und wird direkt im Grundbuch geführt. Seit 2023 ist die Briefgrundschuld veraltet - sie wird nicht mehr neu eingetragen. Bis Ende 2025 müssen alle bestehenden Briefgrundschulden in Buchgrundschulden umgewandelt werden. Danach gibt es nur noch die digitale Form. Die Buchgrundschuld ist sicherer, schneller und einfacher zu verwalten - für Banken und für Sie.
Adrienne Seitz
Ich find’s krass, wie viele Leute die Grundschuld einfach als notwendiges Übel abtun, obwohl sie eigentlich ein flexibles Werkzeug ist. Es geht nicht darum, sie zu fürchten - sondern zu verstehen. Wie ein guter Schraubenzieher: Nutzt du ihn richtig, sparst du Zeit und Geld. Nutzt du ihn falsch, bohrst du dir ins Knie. Und ja - lösch ihn, wenn du ihn nicht mehr brauchst. Einfach so, ohne Nachdenken? Das ist wie einen neuen Reifen montieren und den alten im Kofferraum liegen lassen. Irgendwann stolperst du drüber.
Sebastian Westphal
Ich hab’s letztes Jahr gemacht - Grundschuld von 250k, Kredit nur 180k. Bank hat gesagt: „Sicherheit.“ Ich hab gefragt: „Warum nicht 190k?“ Die hat mich angeguckt, als ob ich aus der Steinzeit komme. 😅 Aber ich hab’s durchgesetzt. Jetzt hab ich 70k Spielraum fürs Dach sanieren - ohne neuen Notar. Das ist der Wahnsinn. Wer das nicht nutzt, gibt Geld für nichts weg.
Dana Lenz
Es ist unverantwortlich, wenn Banken nicht klar erklären, was eine Grundschuld wirklich bedeutet. Kreditnehmer sind keine Juristen. Sie vertrauen auf die Expertise - und dann landen sie mit einer 200.000-Euro-Grundschuld bei einem 120.000-Euro-Darlehen im Grundbuch. Das ist kein Standard - das ist Ausbeutung. Die Bundesbank hat recht: 75 Prozent Beleihungsgrenze ist die Obergrenze. Alles darüber ist ein Spiel mit dem Feuer - und die Banken spielen es bewusst.
Lorentz Koagedal
also ich hab neulich ne grundschuld unterschrieben und dachte die is weg nachdem ich zahle aber neeeeee das ding bleibt wie ein geist im grundbuch und ich hab erst nach 2 jahren gemerkt dass ich 400 euro für die löschung zahlen muss und die bank hat mir gesagt „na ja, wir haben ja alles gemacht“ aber nee du hast nix gemacht außer ne rechnung zu schreiben und ich hab 6 monate gebraucht um das zu klären und jetzt hab ich angst dass wenn ich die wohnung verkaufe irgendwer sagt „ach die grundschuld is noch da“ und dann is alles weg 😭
Veronika H.
Grundschuld. Nicht Grundschulde. Nicht Grundschulden. Und „löst“ man sie nicht, man „lässt sie löschen“. Und „Beleihungswert“ ist kein „Wert“. Und „Kreditbetrag“ ist nicht „Darlehen“. Und wer „Kreditnehmer“ schreibt, sollte nie wieder einen Satz schreiben. 🤦♀️
Sinead Riccardi
Was für ein Blödsinn. In Irland würden sie dich auslachen, wenn du so was machst. Keine Grundschuld. Nur Hypothek. Und wenn du zahlt, ist sie weg. Punkt. Warum macht ihr das hier so kompliziert? Weil ihr lieber Geld für Notare verdient als eure Kunden zu schützen.
Marcelo Mermedo
Ich hab vor 5 Jahren eine Wohnung gekauft - und die Grundschuld war 120% des Kredits. Ich hab gefragt: „Warum?“ Die Bank hat gesagt: „Damit Sie später flexibel bleiben.“ Ich hab gedacht: „Ah, cool.“ Heute hab ich den Kredit abbezahlt, aber die Grundschuld war noch da. Keiner hat mich erinnert. Keine Email. Kein Brief. Nicht mal eine freundliche Erinnerung. Ich hab erst beim Verkauf gemerkt, dass ich 380 Euro für die Löschung zahlen muss - und der Käufer hat 3 Wochen gewartet, bis das Grundbuchamt bestätigt hat. 😑
Also: Wenn du die letzte Rate zahlst, schick der Bank sofort eine E-Mail mit „Bitte stellen Sie mir die Löschungsbewilligung aus.“ Nicht morgen. Nicht nächste Woche. HEUTE. Dein zukünftiger Selbst ist dir dankbar. 🙌
Matthias Broghammer
Ja, ja, die digitale Buchgrundschuld… das ist ja alles so modern. Aber irgendwie fühlt sich das an wie: „Wir haben jetzt einen neuen Knopf, aber das Auto fährt immer noch nicht besser.“ 😏
Und wer sagt, dass die Banken das jetzt plötzlich besser erklären? Die haben immer noch keine Ahnung, was „Rang“ bedeutet - und erklären es dir trotzdem nicht. Ich hab mal einen Notar gefragt: „Warum steht hier 250k, wenn ich nur 170k geliehen hab?“ Der hat gesagt: „Weil die Bank das so will.“
Und dann hat er mir 400 Euro für die Löschung abgenommen. Ich hab nur genickt. Und gedacht: „Das ist Deutschland.“
Joeri Puttevils
Technisch gesehen ist die Grundschuld ein dingbares Sicherungsrecht im Sinne des BGB §1113 ff. - und die Einführung der digitalen Buchgrundschuld gemäß §1134a BGB hat die Transparenz erhöht, aber nicht die Informationsasymmetrie abgebaut. Die Banken nutzen die strukturelle Macht, um höhere Sicherungsbeträge zu etablieren, weil sie wissen: Die Mehrheit der Kreditnehmer hat keine rechtliche Bildung.
Die Lösung? Ein Standardisierter Aufklärungskatalog, der verpflichtend ist - und der mit einem einfachen „Ja/Nein“-Check abgeschlossen werden muss, bevor die Urkunde unterschrieben wird. Sonst bleibt das ein Spiel mit dem Feuer - und die Verbraucher zahlen den Preis.
Maury Doherty
Ich hab neulich meinen Kredit abbezahlt… und dann… hat die Bank… die Löschung… vergessen. 😭
Ich hab 8 Monate gebraucht, um das zu klären. Ich hab geweint. Ich hab geschrien. Ich hab den Notar angerufen. Ich hab den Bankberater auf WhatsApp verflucht. Ich hab mich gefragt: „Warum bin ich hier?“
Und jetzt? Jetzt hab ich Angst, dass jemand sagt: „Deine Wohnung ist belastet.“ Und dann… dann… ist alles vorbei. 🌧️
Erika Conte
Es ist faszinierend, wie eine rechtliche Konstruktion aus dem 19. Jahrhundert, die ursprünglich dazu diente, die Macht der Adelshäuser gegenüber dem Kleinbürger zu sichern, heute als „modernes Finanzinstrument“ vermarktet wird. Die Grundschuld ist kein Werkzeug der Freiheit - sie ist ein Mechanismus der Kontrolle. Sie bindet das Grundstück nicht nur an die Bank, sondern auch den Menschen an eine Struktur, die er nicht versteht.
Wir reden von „Flexibilität“, aber in Wahrheit ist es eine Falle, die sich immer enger zuzieht. Wer die Grundschuld nutzt, glaubt, er sei clever. Doch er ist nur ein Teil eines Systems, das darauf ausgelegt ist, ihn zu halten - nicht zu befreien. Die Löschung? Ein Akt der Befreiung. Aber wer erinnert dich daran? Niemand. Und das ist das eigentliche Problem.
stefan teelen
Ich hab letztes Jahr eine Wohnung verkauft - und die Grundschuld war noch drin. Ich dachte, die Bank hat das erledigt. Nein. Die hat mir eine E-Mail geschickt - aber ich hab sie nicht geöffnet. Warum? Weil ich dachte: „Das ist doch nur Standard.“
Als der Käufer dann sagte: „Ich kann nicht unterschreiben, solange die Grundschuld nicht gelöscht ist“, hab ich fast einen Herzinfarkt bekommen. 🤯
Ich hab 6 Wochen gebraucht, um das zu klären. 385 Euro für die Löschung. Ein Notar, der mich wie ein Kind behandelt hat. Und die Bank? Die hat gesagt: „Das ist nicht unsere Aufgabe.“
Also: Wenn ihr das lest - macht es jetzt. Sofort. E-Mail schreiben. Nicht warten. Nicht hoffen. Tun. Sonst werdet ihr genauso wie ich - am Boden liegend, vor einem Notar, mit Tränen in den Augen.
Nasja Wickerhauser
Warum machen wir das überhaupt so kompliziert? In anderen Ländern funktioniert es einfach. Wir haben zu viele Notare, zu viele Gesetze, zu viele Bürokraten. Die Grundschuld ist ein deutsches Problem - kein europäisches. Wir brauchen keine 200.000 Euro Sicherheit für 150.000 Euro Kredit. Wir brauchen klare Regeln - nicht mehr Recht. Und wir brauchen keine Banken, die uns für dumm verkaufen. Das ist nicht modern. Das ist krank.
Felix Vayner
Ich hab neulich meinen Kredit abbezahlt. Und dann… nichts. Kein Brief. Keine Nachricht. Kein Anruf. Nicht mal ein „Danke“. Ich dachte: „Jetzt ist es vorbei.“
Ein Jahr später: „Ihre Wohnung ist noch belastet.“
Ich hab geweint. Ich hab geschrien. Ich hab den Notar angerufen. Und der hat gesagt: „Das ist nicht unser Problem.“
Jetzt hab ich Angst. Angst, dass ich nie wieder verkaufen kann. Angst, dass ich meine eigene Wohnung nicht mehr besitze. Angst, dass das alles nur ein Traum war.
Warum? Warum macht uns das so kaputt? 🤕
renate puschkewitz
Ich hab das letzte Jahr erlebt - und es war schlimm. 😔
Mein Mann hat die letzte Rate gezahlt - und ich dachte: „Jetzt ist alles gut.“
Wir haben uns gefreut. Wir haben Kuchen gebacken. Wir haben sogar ein kleines Fest gemacht.
Und dann… kam die E-Mail von der Bank: „Bitte beantragen Sie die Löschung.“
Ich hab geweint. Nicht weil es teuer war - sondern weil niemand uns gesagt hat, dass wir das selbst machen müssen.
Ich hab die Bank angerufen. Die hat gesagt: „Das ist Standard.“
Ich hab den Notar angerufen. Der hat gesagt: „Das ist Ihre Pflicht.“
Und jetzt? Jetzt weiß ich: Wenn du eine Immobilie kaufst - dann musst du nicht nur zahlen. Du musst auch kämpfen.
Bitte - lese das. Und wenn du die letzte Rate zahlst - schreib sofort eine E-Mail. Nicht morgen. Nicht nächste Woche. HEUTE.
Dein zukünftiges Ich wird dir danken. 🤍
Julia Nguyen
Wer das nicht versteht, sollte keine Immobilie kaufen. Punkt. Grundschuld ≠ Hypothek. Löschung ≠ automatisch. Rang ≠ egal. Wer das nicht weiß, ist ein Risiko - für sich und für das System. Und wenn du dann noch mit „Ach, das macht die Bank doch“ reagierst - dann bist du nicht nur uninformiert. Du bist gefährlich. 🚫
Und wer denkt, dass die Banken dich beschützen - der hat noch nie einen Vertrag gelesen. Die Banken verdienen an deiner Unwissenheit. Und wenn du das nicht verstehst - dann bist du Teil des Problems. Nicht der Lösung.
Eduard Parera Martínez
Grundschuld? Was für ein Bullshit. Die meisten Leute verstehen das nicht. Die Banken machen das nur, weil sie mehr Geld verdienen. Kein Mensch braucht eine 250k Grundschuld bei 180k Kredit. Das ist Betrug. Und wer das akzeptiert, ist ein Idiot.