Grundschuld im Grundbuch bei Immobilienkrediten: So funktioniert sie und was Sie wissen müssen

Grundschuld im Grundbuch bei Immobilienkrediten: So funktioniert sie und was Sie wissen müssen

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder bauen, ist die Grundschuld fast immer Teil des Finanzierungsvertrags. Sie ist das wichtigste Sicherungsinstrument für Banken - und für Sie als Kreditnehmer ein Werkzeug, das Geld sparen kann. Aber viele verstehen sie nicht richtig. Was genau ist eine Grundschuld? Warum steht sie im Grundbuch? Und warum kann sie nach der Rückzahlung des Kredits noch immer da sein? Diese Fragen beantworten wir mit klaren Fakten, echten Zahlen und praktischen Warnhinweisen - ohne juristischen Jargon.

Was ist eine Grundschuld - und warum steht sie im Grundbuch?

Eine Grundschuld ist ein dingliches Recht, das im Grundbuch eingetragen wird, um ein Darlehen für eine Immobilie abzusichern. Sie ist kein Vertrag, kein Kredit, kein Pfand - sondern eine rechtliche Verpflichtung, die an das Grundstück selbst gebunden ist. Wenn Sie die Bank nicht zahlen, kann sie die Immobilie versteigern und das Geld aus dem Verkauf einziehen. Das ist der Kern. Und weil es um Ihr Grundstück geht, wird diese Sicherheit nicht irgendwo aufgeschrieben - sondern im Grundbuch, dem offiziellen öffentlichen Register für Immobilienrechte.

Im Gegensatz zur Hypothek, die nur so hoch ist wie der aktuelle Kreditstand, bleibt die Grundschuld konstant. Wenn Sie 200.000 Euro leihen, wird eine Grundschuld von 200.000 Euro eingetragen - egal, ob Sie schon 50.000 Euro zurückgezahlt haben. Das klingt erstmal unnötig. Aber es hat einen Vorteil: Sie können später, ohne neuen Notar, einen weiteren Kredit aufnehmen, solange die Grundschuld noch nicht voll ausgeschöpft ist.

Heute wird sie in rund 80 Prozent aller Immobilienkredite in Deutschland verwendet. Die Hypothek, die früher dominierend war, ist heute nur noch bei 20 Prozent im Einsatz. Warum? Weil die Grundschuld flexibler ist - und für Banken risikoärmer. Und das sparen Sie als Kreditnehmer: Zinsen sind typischerweise 0,5 bis 1,0 Prozentpunkte niedriger als bei ungesicherten Krediten. Bei einem 300.000-Euro-Darlehen über 10 Jahre sind das mehr als 20.000 Euro Einsparung.

Grundschuld vs. Hypothek: Was ist der Unterschied?

Beide sichern Kredite - aber anders. Eine Hypothek ist an ein konkretes Darlehen gekoppelt. Sobald Sie es abbezahlt haben, erlischt sie. Sie brauchen dann einen neuen Vertrag, neue Unterlagen, neuen Notar - und neue Kosten. Die Grundschuld hingegen bleibt bestehen. Sie ist wie ein Kreditkonto, das offen bleibt, auch wenn Sie nichts mehr schulden.

Das ist praktisch, wenn Sie später sanieren, einen Anbau bauen oder eine zweite Immobilie finanzieren wollen. Sie brauchen keine neue Grundschuld - Sie nutzen einfach den verbleibenden Spielraum. Aber das ist auch die Falle. Viele Kreditnehmer denken: „Ich hab’s abbezahlt, die Grundschuld ist weg.“ Falsch. Sie ist noch da. Und wenn Sie sie nicht löschen lassen, bleibt sie im Grundbuch - und behindert späteren Verkauf oder neue Finanzierungen.

Ein weiterer Unterschied: Bei einer Hypothek ist die Höhe immer exakt der offene Kreditbetrag. Bei der Grundschuld ist sie fix. Das bedeutet: Sie können theoretisch mehr Sicherheit eintragen als Sie leihen. Banken tun das oft - aus Vorsicht. Ein Darlehen von 150.000 Euro kann eine Grundschuld von 200.000 Euro haben. Warum? Damit sie bei einer Zwangsversteigerung auch bei einem Preisverfall noch bedient werden.

Wie wird eine Grundschuld eingetragen - und was kostet das?

Die Eintragung läuft über einen Notar. Sie unterschreiben eine Urkunde, die die Bank vorgibt. Der Notar prüft alles, reicht die Unterlagen beim Grundbuchamt ein, und nach 4 bis 6 Wochen steht die Grundschuld im Grundbuch - in Abteilung III, unter „Grundschulden und Hypotheken“.

Die Kosten sind nicht klein. Sie setzen sich zusammen aus:

  • Notargebühren: 1,5 bis 2,0 Prozent des Grundschuldbetrags
  • Grundbuchgebühren: 0,2 bis 0,3 Prozent

Bei einem Darlehen von 200.000 Euro und einer Grundschuld von 200.000 Euro kommen Sie auf 3.400 bis 4.600 Euro an Gesamtkosten. Das ist ein einmaliger Betrag - aber ein großer. Vergleichen Sie das mit einer Hypothek: Bei jeder neuen Finanzierung zahlen Sie das wieder. Mit einer Grundschuld zahlen Sie es nur einmal - und können sie später nutzen.

Seit Januar 2023 können Sie die Unterlagen elektronisch einreichen. Das hat die Bearbeitungszeit von 6 auf 4 Wochen reduziert. Bis Ende 2025 läuft der Übergang zur vollständig digitalen Buchgrundschuld - dann wird alles online abgewickelt. Kein Brief mehr, kein Papier - nur noch digitale Signatur und elektronisches Grundbuch.

Haus mit überlagerten Grundschulden in Rot und Blau, Wert der Immobilie sinkt unter die Gesamtbelastung.

Was ist der Rang der Grundschuld - und warum ist das entscheidend?

Nicht jede Grundschuld ist gleich. Sie hat einen Rang. Erster Rang? Zweiter Rang? Das bestimmt, wer bei einer Zwangsversteigerung zuerst bezahlt wird.

Erstrangige Grundschuld: Die Bank, die als Erste das Grundstück sichert, bekommt zuerst ihr Geld. Zweitrangige Grundschuld: Sie bekommt erst, wenn der Erstrangige voll bezahlt ist. Das ist riskant. Wenn die Immobilie nur 100.000 Euro bringt, aber die Erstrangige Grundschuld 90.000 Euro beträgt, bleibt für die Zweitrangige nur 10.000 Euro - selbst wenn sie 50.000 Euro geliehen hat.

Die Deutsche Bundesbank empfiehlt: Die Beleihungsgrenze - also wie viel Prozent des Immobilienwerts Sie leihen dürfen - sollte nicht über 75 Prozent liegen. In Ballungsräumen wird oft bis zu 68,7 Prozent genutzt, in ländlichen Gegenden nur 55,3 Prozent. Warum? Weil Immobilienpreise fallen können. Und wenn der Wert der Immobilie unter dem Grundschuldbetrag sinkt, ist die Bank nicht mehr voll abgesichert.

Ein Beispiel: Sie kaufen eine Wohnung für 150.000 Euro. Der Beleihungswert (der Wert, den die Bank anerkennt) ist 120.000 Euro. Sie nehmen 72.000 Euro als Erstrangige Grundschuld. Später nehmen Sie 96.000 Euro als Zweitrangige. Gesamt: 168.000 Euro. Aber die Immobilie ist nur 120.000 Euro wert. Das ist ein Risiko. Wenn Sie nicht zahlen, reicht der Verkaufserlös nicht aus - und Sie verlieren trotzdem das Haus. Und die Zweitrangige Bank verliert Geld.

Wie löscht man eine Grundschuld - und warum ist das so schwer?

Das ist der größte Fehler, den Kreditnehmer machen: Sie denken, nach der letzten Rate ist alles erledigt. Nein. Die Grundschuld bleibt im Grundbuch. Sie muss aktiv gelöscht werden.

Die Löschung geht so: Sie bitten Ihre Bank, eine Löschungsbewilligung auszustellen. Die Bank sendet sie an den Notar. Der reicht sie beim Grundbuchamt ein. Dann dauert es 8 bis 12 Wochen, bis die Grundschuld gelöscht ist - und zwar mit einer roten Unterstreichung im Grundbuch. Das ist der offizielle Nachweis: „Keine Sicherheit mehr.“

Die Kosten dafür? Ca. 300 bis 400 Euro. Das ist nicht viel - aber viele wissen nicht, dass sie sie zahlen müssen. Ein Nutzer auf Finanzfrage.net schreibt: „Ich musste 385 Euro für die Löschung zahlen, obwohl die Bank alles bei der Finanzierung schon erledigt hatte.“

Warum ist das so kompliziert? Weil die Grundschuld ein Recht am Grundstück ist - und nicht nur eine Verpflichtung gegenüber der Bank. Sie muss offiziell erlischt werden, sonst bleibt sie als „Eigentümergrundschuld“ bestehen. Und das kann Ihr Haus blockieren. Ein Käufer will keine unsichtbare Last. Kein Notar lässt einen Verkauf zu, wenn im Grundbuch noch eine Grundschuld steht - auch wenn sie „nur“ 50 Euro beträgt.

Hand löscht digitale Grundschuld aus dem Grundbuch, mit Löschungsprozess-Checkliste.

Welche Risiken gibt es - und wie vermeidet man sie?

Die Grundschuld ist ein starkes Werkzeug - aber sie hat Fallen.

  • Falle 1: Sie vergessen die Löschung. Das ist die häufigste Fehlerquelle. Notieren Sie sich: „Nach letzter Rate: Bank kontaktieren, Löschung anfordern.“
  • Falle 2: Sie akzeptieren eine zu hohe Grundschuld. Warum sollte die Bank 250.000 Euro sichern, wenn Sie nur 180.000 Euro leihen? Fragen Sie: „Warum so hoch?“
  • Falle 3: Sie akzeptieren eine Zweitrangige ohne Prüfung. Wenn Sie zwei Kredite haben, prüfen Sie: Was passiert, wenn der Wert der Immobilie fällt? Kann die Zweitrangige überhaupt bedient werden?
  • Falle 4: Sie verkaufen, ohne die Löschung abzuwarten. Der Käufer kann den Vertrag nicht unterschreiben, solange die Grundschuld nicht gelöscht ist. Das verzögert alles - und kostet Zeit und Geld.

Experten wie Prof. Dr. Markus Roth von der Goethe-Universität warnen: „Der Übergang zur digitalen Buchgrundschuld schafft Unsicherheiten - besonders bei grenzüberschreitenden Transaktionen.“ Das ist aktuell kein Problem für die meisten, aber wenn Sie später ins Ausland ziehen oder ein ausländisches Darlehen aufnehmen, kann es kompliziert werden.

Die Deutsche Bundesbank warnt außerdem vor systemischen Risiken: Wenn zu viele Immobilien mit Grundschulden über 80 Prozent des Wertes belastet sind, und die Preise fallen, droht eine Kettenreaktion. Das ist kein Einzelfall - sondern eine Gefahr für das ganze Finanzsystem.

Was kommt als Nächstes - und wie bleibt die Grundschuld relevant?

Die Grundschuld ist kein Relikt aus dem 19. Jahrhundert - sie ist die Zukunft. Bis 2030 prognostizieren Experten einen Marktanteil von 85 Prozent - statt heute 80. Warum? Weil sie flexibel ist. Weil sie kosteneffizient ist. Weil sie sich digital integrieren lässt.

Seit 2023 ist die elektronische Grundschuldbestellung Standard. Bis Ende 2025 wird das gesamte Grundbuch digitalisiert. Dann können Sie Ihre Grundschuld online prüfen - und vielleicht sogar online löschen. Die Banken müssen bis dahin auch strengere Aufklärungspflichten erfüllen. Sie dürfen nicht mehr einfach „Grundschuld“ sagen und erwarten, dass Sie unterschreiben. Sie müssen erklären: Was bedeutet Rang? Was passiert bei Verkauf? Was kostet die Löschung?

Die Zukunft der Grundschuld ist klar: Sie bleibt das Standardinstrument. Aber nur, wenn Kreditnehmer sie verstehen. Nicht als notwendiges Übel - sondern als Werkzeug. Ein Werkzeug, das Ihnen niedrigere Zinsen bringt. Ein Werkzeug, das Ihnen später Flexibilität gibt. Ein Werkzeug, das Sie aber auch verantwortungsvoll nutzen müssen.

Wenn Sie eine Immobilie finanzieren: Fragen Sie nach der Grundschuld. Fragen Sie nach dem Rang. Fragen Sie nach der Löschung. Und wenn Sie die letzte Rate bezahlt haben: Fordern Sie die Löschung an. Nicht nächste Woche. Nicht nächste Monat. Sofort. Sonst zahlen Sie für etwas, das Sie längst nicht mehr brauchen.

Was passiert mit der Grundschuld, wenn ich die Immobilie verkaufe?

Bevor Sie verkaufen können, muss die Grundschuld gelöscht werden - oder der Käufer muss mit der Bank vereinbaren, dass er sie übernimmt. Meistens wird sie gelöscht, weil der neue Käufer seinen eigenen Kredit aufnimmt. Der Verkäufer muss die Löschungsbewilligung der Bank vorlegen. Ohne diese kann der Notar den Verkauf nicht abschließen. Wenn die Grundschuld nicht gelöscht ist, bleibt die Immobilie belastet - und kein Käufer wird sie nehmen.

Kann ich die Grundschuld vorzeitig ablösen?

Ja - aber nur, wenn Sie den Kredit vollständig zurückzahlen. Die Grundschuld selbst lässt sich nicht „ablösen“ wie ein Kredit. Sie ist eine Sicherheit - kein Darlehen. Sobald der Kredit beglichen ist, können Sie die Grundschuld löschen. Die Bank stellt dann eine Löschungsbewilligung aus. Sie können die Grundschuld nicht einfach „herunterfahren“ oder „reduzieren“, wenn Sie teilweise zurückzahlen - sie bleibt auf dem ursprünglichen Betrag.

Wie hoch sollte die Grundschuld sein - und wer bestimmt das?

Die Höhe der Grundschuld wird von der Bank festgelegt - meistens gleich dem Kreditbetrag, oft aber höher. Sie kann bis zu 120 Prozent des Darlehens betragen, um Sicherheit bei Preisschwankungen zu haben. Sie müssen das nicht akzeptieren. Fragen Sie: „Warum ist sie höher als mein Kredit?“ Wenn die Bank keine plausible Begründung hat, verhandeln Sie. Ein zu hoher Betrag erhöht Ihr Risiko, wenn Sie später verkaufen wollen - denn die Grundschuld bleibt bestehen, auch wenn der Wert der Immobilie fällt.

Kann ich eine Grundschuld ohne Kredit haben?

Ja - aber nur, wenn Sie eine andere Forderung sichern wollen. Zum Beispiel eine Schuldenregelung mit einem Privatpersonen, eine Bauabrechnung oder eine Betreibung. Die Grundschuld ist kein Kreditinstrument - sie ist ein Sicherungsinstrument. Sie kann für jede Geldforderung eingesetzt werden, die an Ihr Grundstück gebunden werden soll. Das ist selten, aber rechtlich möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Brief- und Buchgrundschuld?

Die Briefgrundschuld war früher ein physisches Dokument - ein Papier, das die Bank besaß. Die Buchgrundschuld ist digital und wird direkt im Grundbuch geführt. Seit 2023 ist die Briefgrundschuld veraltet - sie wird nicht mehr neu eingetragen. Bis Ende 2025 müssen alle bestehenden Briefgrundschulden in Buchgrundschulden umgewandelt werden. Danach gibt es nur noch die digitale Form. Die Buchgrundschuld ist sicherer, schneller und einfacher zu verwalten - für Banken und für Sie.